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Branding

Logo erstellen lassen: was es kostet und woran Sie ein gutes erkennen

Es gibt zwei Sorten von Menschen, die nach den Kosten für ein Logo suchen. Die einen stehen am Anfang und wollen wissen, womit sie rechnen müssen. Die anderen haben bereits ein Angebot auf dem Tisch und wollen herausfinden, ob das normal ist.

Für die zweite Gruppe finden sich im Netz kaum brauchbare Antworten. Fast jeder Beitrag zum Thema endet beim eigenen Angebot des Anbieters, und ein ehrliches Prüfraster würde dort gegen das eigene Geschäft arbeiten. Wir nennen auf dieser Website bewusst keine Preise, deshalb können wir es liefern.

Was ein Logo in Deutschland kostet

Vorweg eine Einschränkung, die selten jemand macht: Für Logo-Design gibt es in Deutschland keine amtliche Preiserhebung. Alle Spannen, die kursieren, sind Selbstauskünfte von Marktteilnehmern. Sie überlappen sich plausibel, aber sie sind keine Statistik.

Grob sortiert nach Anbietertyp, Stand Sommer 2026:

  • Generatoren und Baukästen: etwa 0 bis 65 Euro. Sie erzeugen eine Kombination aus Bibliothekssymbol und Schrift. Was Sie bekommen, kann jemand anders morgen genauso bekommen.
  • Wettbewerbsplattformen: etwa 250 bis 900 Euro. Mehrere Gestalter reichen Entwürfe ein, Sie wählen einen aus. Die nicht gewählten Arbeiten werden nicht vergütet.
  • Freelancer: etwa 300 bis 3.000 Euro, abhängig von Erfahrung und Umfang.
  • Agentur: etwa 1.500 bis 8.000 Euro. Nach oben offen, weil dort meist ein ganzer Markenauftritt gemeint ist und nicht ein Logo allein.

Diese Spannen sind Orientierung, kein Versprechen, und es sind ausdrücklich keine Preise von uns. Als einziger institutioneller Anker existiert der Vergütungstarifvertrag Design von AGD und Selbständigen Design-Studios, der in der Fassung vom 1. September 2022 rund 120 Euro netto je Stunde für strategische und 105 Euro netto für konzeptionelle Designleistungen nennt. Rechnen Sie eine Spanne einmal gegen diesen Stundensatz, dann sehen Sie, wie viele Arbeitsstunden darin überhaupt stecken können.

Warum zwei Angebote fast nie dasselbe enthalten

Ein Logopreis ist keine Eigenschaft des Logos. Er ist die Folge von zwei Dingen: wie viel Arbeit davor liegt und welche Rechte Sie danach haben.

Die Arbeit davor umfasst Recherche zum Wettbewerbsumfeld, mehrere Konzeptrichtungen statt einer, Korrekturschleifen und die Reinzeichnung, also die saubere technische Ausarbeitung in allen benötigten Formaten. Ein Angebot über 400 Euro und eines über 2.400 Euro können beide seriös sein. Sie beschreiben nur unterschiedliche Leistungen.

Der zweite Teil wird deutlich seltener erklärt.

Der Punkt, den fast kein Angebot erwähnt: die Nutzungsrechte

In Deutschland gilt ein Grundsatz, der viele überrascht: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. So steht es wörtlich in § 29 Absatz 1 Urhebergesetz. Wer ein Logo bezahlt, wird niemals dessen Urheber. Formulierungen wie „Sie erhalten das volle Urheberrecht" sind rechtlich nicht möglich. Übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte.

Daraus folgen drei Dinge, die Sie vor der Unterschrift klären sollten.

Erstens: einfach oder ausschließlich. § 31 unterscheidet beides. Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt Ihnen die Nutzung, schließt aber andere nicht aus. Nur das ausschließliche Nutzungsrecht verhindert, dass derselbe Entwurf ein zweites Mal vergeben wird. Für ein Firmenlogo ist praktisch nur Letzteres sinnvoll.

Zweitens: Wenn nichts vereinbart ist, gilt der Vertragszweck. § 31 Absatz 5 legt fest, dass bei fehlender ausdrücklicher Regelung der zugrunde gelegte Zweck bestimmt, welche Nutzungsarten eingeschlossen sind. Die Auslegung fällt im Zweifel zugunsten des Urhebers aus. Wer sein Logo für die Website beauftragt hat, hat damit nicht automatisch das Recht, es auf Fahrzeuge zu bringen.

Drittens, und das ist der teuerste Punkt: Ohne Vereinbarung dürfen Sie Ihr Logo nicht verändern. § 39 Absatz 1 sagt das ausdrücklich. Genau das brauchen Betriebe aber regelmäßig: eine vereinfachte Fassung für die Stickerei auf der Arbeitskleidung, eine einfarbige Variante für den Stempel, eine abgeleitete Form für einen zweiten Geschäftsbereich. Fehlt das Änderungsrecht, ist jede dieser Anpassungen vertragswidrig.

Eine gute Nachricht gibt es für Betriebsübergaben: Nach § 34 Absatz 3 dürfen Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn ein Unternehmen als Ganzes oder in Teilen veräußert wird. Bei einer Nachfolge im Handwerk geht das Logo also mit. Bei Franchise oder Tochterfirmen greift diese Ausnahme nicht automatisch.

Wenn gar kein Urheberrecht besteht

Jetzt kommt die Wendung, die die ganze Rechtefrage relativiert. Urheberrechtlich geschützt ist nach § 2 Absatz 2 nur eine persönliche geistige Schöpfung. Viele einfache Logos erreichen diese Schwelle nicht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat 2019 in einem anschaulichen Fall entschieden (Aktenzeichen 11 U 51/18): Ein Logo bestand aus einem englischen Wort in einer frei verfügbaren Schrift und einem vorangestellten Doppeldreieck, also dem bekannten Vorspul-Symbol. Das Gericht verneinte den Schutz. Das Wort beschreibe die Funktion, das Symbol sei vorbekannt und frei verfügbar.

Für Sie heißt das: Ein Logo aus Standardschrift plus Standardsymbol ist häufig gar nicht geschützt. Dann gibt es auch kein Nutzungsrecht, das jemand einräumen könnte. Der Schutz Ihrer Kennzeichnung muss dann über das Markenrecht laufen.

Logo haben und Marke geschützt haben sind zwei Dinge

Ein Logo gehört Ihnen im Sinne der Nutzung. Es schützt Sie aber nicht davor, dass jemand anders etwas Ähnliches verwendet, und es schützt Sie auch nicht davor, selbst gegen ältere Rechte zu verstoßen.

Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet nach den amtlichen Gebühren mit Stand 10. Dezember 2025 elektronisch 290 Euro für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Die Verlängerung nach zehn Jahren kostet 750 Euro. Markenschutz ist also keine einmalige Ausgabe, sondern eine dauerhafte Position.

Entscheidend ist ein Satz, den das Amt selbst deutlich formuliert: Es prüft die Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse, nicht auf möglicherweise entgegenstehende ältere Rechte Dritter. Diese Recherche müssen Sie vorher selbst erledigen. Und die Gebühren fallen mit der Einreichung an, unabhängig davon, ob die Marke am Ende eingetragen wird.

Ein Logo ist erst fertig, wenn es die Fahrzeugtür übersteht

Am Bildschirm sehen fast alle Logos ordentlich aus. Die Wahrheit zeigt sich dort, wo sie eingesetzt werden. Prüfen Sie einen Entwurf gegen diese Fragen:

  • Funktioniert er einfarbig, in Schwarz und in Weiß? Stempel, Gravur und viele Druckverfahren kennen keine Farbverläufe.
  • Ist er bei 16 Pixel noch zu erkennen, also als Favicon im Browsertab?
  • Übersteht er die Stickerei? Feine Linien und enge Zwischenräume verschwinden im Garn.
  • Liegt er als Vektordatei vor, nicht nur als Pixelbild? Ohne Vektor kann kein Beschrifter Ihre Fahrzeugtür sauber ausführen. Dass es ein ganzes Dienstleistungssegment für nachträgliches Vektorisieren gibt, zeigt, wie oft dieser Punkt erst nach dem Kauf auffällt.
  • Ist er unterscheidbar von den drei nächstliegenden Wettbewerbern in Ihrer Region? Ein Logo, das man verwechselt, arbeitet für jemand anderen.

Was wir unter dieser Arbeit verstehen, zeigen wir auf unserer Seite zu Branding und im Portfolio.

Das Prüfraster für ein vorliegendes Angebot

Wenn Sie ein Angebot vor sich haben, klären Sie diese sieben Punkte. Sie sind schnell gefragt und ersparen später viel.

  1. Wie viele eigenständige Konzeptrichtungen bekomme ich, und wie viele Korrekturschleifen sind enthalten?
  2. Welche Dateiformate liefern Sie, und ist eine Vektordatei dabei?
  3. Bekomme ich das ausschließliche oder nur ein einfaches Nutzungsrecht?
  4. Ist das Recht zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, oder gibt es Grenzen?
  5. Darf ich das Logo später verändern und ableiten, ohne erneut zu fragen?
  6. Wie ist die Schriftlizenz geregelt? Das ist kein Detail. Eine Schriftlizenz ist ein Softwarenutzungsvertrag, und Lizenznehmer ist derjenige, der die Schrift installiert hat, also in aller Regel der Gestalter. Sie geht nicht automatisch auf Sie über, und die ungefragte Weitergabe der Schriftdateien an Sie kann sogar vertragswidrig sein. Klären Sie, ob Sie eine eigene Lizenz brauchen und für welche Nutzungsart, denn Desktop, Web und App werden meist getrennt lizenziert.
  7. Gehen die Rechte bei einer Betriebsübergabe mit?

Ein Anbieter, der auf diese Fragen klare schriftliche Antworten gibt, ist sein Geld meist wert. Wer ausweicht, verkauft Ihnen eine Datei und keine Marke.

Wie ein Website-Projekt preislich zusammengesetzt ist, lesen Sie im Artikel Was kostet eine Website. Und wenn Sie Ihr Vorhaben lieber direkt besprechen möchten, geht das jederzeit über unser Kontaktformular.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Paragraphen beziehen sich auf das deutsche Urhebergesetz, die Gebühren auf den vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlichten Stand vom 10. Dezember 2025.

Sie haben ein Angebot für ein Logo vorliegen und sind unsicher?

Schicken Sie es uns. Wir sagen Ihnen kostenlos, was darin enthalten ist, was fehlt und ob der Preis zum Umfang passt. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass Sie ein gutes Angebot in der Hand halten.

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